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Umziehen in der Schweiz

Jährlich ziehen in der Schweiz etwa 400'000 Haushalte um. Während viele davon innerhalb des gleichen Kantons umziehen, gibt es auch einige, die den Wohnkanton wechseln, was einige wichtige Änderungen mit sich bringt. Das Umziehen innerhalb der Schweiz gestaltet sich als deutlich weniger kompliziert als der Umzug vom oder ins Ausland. Doch auch der Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz bringt einen administrativen Aufwand mit sich. Wenn dabei allerdings einige Tipps beachtet werden, sollte dieser Wechsel auch mit Familie ohne grosse Probleme vonstattengehen. Mit einer guten Planung und dem Umzugstag, den Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel zur Verfügung stellen muss, sollten Sie diesen Schritt sorglos überstehen. Als Ausländer gestaltet sich der Umzug innerhalb der Schweiz etwas komplizierter, sollte aber mit den richtigen Informationen und Bewilligungen problemlos machbar sein. 

  1. 1. Vor dem Umzug 
  2. 2. Umzug im gleichen Kanton 
  3. 3. Umzug in einen anderen Kanton 

1. Vor dem Umzug  

Mit einer guten Vorbereitung beim Umzug kann Stress verhindert und Geld gespart werden. Schliessen Sie auf jeden Fall Ihren neuen Mietvertrag ab und kündigen Sie den alten innerhalb der Frist, um zu verhindern, dass Sie an zwei Orten Miete bezahlen. Viele Umzüge werden über eine Umzugsfirma organisiert. Dies ist besonders für längere Distanzen sinnvoll, da der Arbeitgeber nicht immer mehr als einen Tag zur Verfügung stellt. Falls Sie Kinder haben, ist es wichtig, auch die Lehrpersonen und Schulbehörden zu informieren, da der Wechsel auch für sie eine Stresssituation ist und einiges an Vorbereitung benötigt.  
Denken Sie daran, Strom-, Gas- und Wasserlieferanten zu informieren, um sicherzugehen, dass der Zählerstand abgelesen wird. Telefonanbieter sollten ebenfalls über Ihren Umzug informiert werden. Dienstpflichtige müssen ihren jeweiligen Sektionschef oder -kommandanten informieren.  
Bedenken Sie, dass Ihr Hausrat während es Umzugs zwar mit der Hausratversicherung gegen das Übliche abgedeckt ist, jedoch nicht gegen Beschädigung während des Transports und Schäden an Gegenständen Dritter. Im Zweifelsfall sorgt eine Umzugsversicherung für Abhilfe.  

2. Umzug im gleichen Kanton 

Wenn sich eine Familie entscheidet im gleichen Kanton umzuziehen ändern sich schon einige grundlegende Aspekte. Der Arbeitsweg wird allenfalls länger oder kürzer und auch die Steuerbelastung kann innerhalb eines Kantons variieren, allerdings nicht so stark wie interkantonal. Die Kinder müssen allenfalls die Schule wechseln, sollten aber mit dem Lehr- und Ferienplan vertraut sein. 
Ein Umzug in eine andere Gemeinde eines Kantons verlangt dennoch einige administrativen Aufgabe: Sie sollten so schnell wie möglich den Umzug auf der Wohngemeinde anmelden (in vielen Kantonen über ein Formular online möglich). Ausserdem ist es wichtig, Ihre Adressänderung den relevanten Personen und Firmen (Banken, Versicherungen, Arzt, Büro) mitzuteilen. Zusätzlich können Sie in die lokale Postfiliale gehen und einen Nachsendeauftrag für Ihre Briefe und Pakete anordnen, falls ein Absender Ihre Adressänderung nicht mitbekommen hat. 
Hundebesitzer müssen auch ihren Hund an- und abmelden. 

3. Umzug in einen anderen Kanton 

Wenn der Umzug mit einem Kantonswechsel einhergeht, müssen Sie einen grösseren administrative Aufwand betreiben. Neben dem oben genannten müssen Sie auch das Strassenverkehrsamt benachrichtigen, damit Sie eine neue Nummer für Ihre Fahrzeug erhalten. Bei so einem Umzug kann sich auch der Steuersatz merklich verändern. Informationen zu den Steuern in den einzelnen Wohngemeinden finden Sie auf Vergleichsportalen wie: https://www.comparis.ch/steuern/steuervergleich/default  

Nicht nur der Steuersatz, sondern auch das Freizeitangebot kann einen Umzug beeinflussen. Unsere Liste mit den beliebtesten Reisezielen in der Schweiz kann Ihnen helfen, den besten Kompromiss zwischen Arbeit und Freizeit in der Schweiz zu finden.
Als Ausländer gibt es beim Umzug in einen anderen Kanton Einschränkungen: Personen, die mit einer Niederlassungsbewilligung C oder einer Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz leben, können den Kanton nur wechseln, wenn sie nicht arbeitslos sind und keine Sozialhilfe beziehen. Am neuen Wohnort müssen Sie dem Einwohneramt Ihren Ausländerausweis, ein gültiges heimatliches Reisedokument, ein Passfoto und die Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde zukommen lassen.  
Personen aus einem Drittstaat müssen für einen Umzug in einen anderen Kanton ein Gesuch stellen. Darin muss eine persönlich formulierte Begründung zum Kantonswechsel vorhanden sein. Ausserdem wird ein Betreibungsregister- und ein Strafregisterauszug benötigt. Neben dem Mietvertrag und dem Arbeitsvertrag müssen Sie auch eine Bestätigung des Sozialdienstes der letzten Wohnsitzgemeinde zur Verfügung stellen. Zusätzlich wird eine Kopie des gültigen heimatlichen Reisedokuments und eine Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde verlangt.