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Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz

Suchen Sie einen IT-Job in der Schweiz und sind kein Schweizer Staatsbürger? Es gibt viele Möglichkeiten zu arbeiten, wenn Sie ein Fachmann mit gesuchten Fähigkeiten, die Sie benötigen. Aufgrund bilateraler Abkommen werden Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) im Vergleich zu anderen Ländern bevorzugt, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis hängt daher von der Staatsangehörigkeit, den Fähigkeiten und den Quoten ab.

EU-Mitgliedsländer

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Schweden und Vereinigtes Königreich.

EFTA-Länder

Island, Liechstenstein und Norwegen. Zu den EFTA-Ländern zählen auch die EU-Mitgliedstaaten.

Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch der EFTA. Bilaterale Abkommen mit der EU bedeuten jedoch, dass Schweizerinnen und Schweizer das Recht haben, in anderen europäischen Ländern zu arbeiten und zu leben.

Verfügbare Arbeitsbewilligungen

Arbeitserlaubnisse, die hauptsächlich Mitarbeiter einer Organisation betreffen, lauten wie folgt:

  • G-Ausweis: Dies ist der Ausweis für Grenzgänger, dh für Personen, die im Ausland in der Nähe der Schweizer Grenze leben (die meisten Grenzbewohner leben in Frankreich oder Deutschland).

  • B-Ausweis: Dieser Ausweis wird für EU/EFTA-Staatsangehörige ausgestellt, die in der Schweiz eine Arbeit gefunden haben und sich in der Schweiz niederlassen möchten. Inhaber dieses Ausweises unterliegen der Quellensteuer.

  • ​C-Ausweis: Dieser Ausweis wird Personen erteilt, die seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz leben. Es ist ein Ausweis, die oft an gut integrierte Menschen ausgegeben wird, die einmal Schweizer Staatsbürger werden möchten.

  • L-Ausweis: Der L-Ausweis wird an europäische Staatsangehörige (EU- oder EFTA-Mitgliedsländer) ausgestellt, die sich für weniger als ein Jahr in der Schweiz niederlassen möchten - ein Vertrag muss länger als 4 Monate sein, jedoch nicht länger als 364 Tage. Die Gültigkeit der Bewilligung entspricht der Dauer des Arbeitsvertrages. Wenn Sie eine gültige Arbeitserlaubnis haben, kann sich auch Ihre Familie (Ehepartner, Kinder) Ihnen anschließen.

Weitere Informationen zu Arbeitsgenehmigungen finden Sie in unserer Präsentation (in englischer Sprache):