Ein Arbeitsvertrag, der von vorneherein für eine bestimmte Zeitspanne abgeschlossen wurde und ohne Kündigung endet, hört sich eigentlich erst einmal ganz simpel an. Doch welche Vor-und Nachteile bringen sogenannte befristete Arbeitsverträge mit sich und ist eine feste Anstellung auf unbestimmte Zeit nicht vielleicht doch die bessere Variante?
Die Festanstellung in der Schweiz
Eine Festanstellung bezeichnet ein Beschäftigungverhältnis, das einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit beinhaltet. Gerade für Berufsanfänger gilt diese als erstrebenswert und bedeutet ausserdem eine Vielzahl von Vorteilen für den Arbeitnehmer, in deren Genuss Selbstständige oder befristete Arbeiter gar nicht erst kommen.
Zum einen verhindert die feste Anstellung, dass von Vertrag zu Vertrag „gehetzt“ werden muss und garantiert den Arbeitnehmern vor allem den gesetzlichen Mutterschutz sowie den gesetzlichen Kündigungsschutz. Ausserdem profitieren Angestellte von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die sie rechtlich besser stellen. Die Pflicht des Arbeitgebers, Sozialversicherungsbeiträge zu stellen, versichert die Festangestellten in der Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und der Krankenversicherung. Der Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von bezahlten Urlaubstagen im Kalenderjahr zählt auch zu den Vorteilen einer Festanstellung, genauso wie der Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgeldes im Krankheitsfall oder an Feiertagen, an denen nicht gearbeitet wird.
Im Gegensatz zu einem befristeten Arbeitsverhältniss, wo nach Erreichen eines bestimmten Datums gekündigt wird, kann hier gekündigt werden, wenn eine der beiden Parteien des Arbeitsvertrages die Kündigung einreicht. Arbeitnehmer haben bei einer Festanstellung zusätzlich die Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden, wohingegen befristeten bzw. Temporärarbeitenden dieser Zugang erschwert wird.
Vorteile der Befristung in der Schweiz
Doch nicht ohne Grund wird die Temporärarbeit immer wichtiger. Sie bietet vor allem Abwechslung und Flexibilität. Vor allem für den Arbeitgeber und für Unternehmen birgt ein befristeter Arbeitsvertrag ausschliesslich Vorteile. Das Unternehmen bleibt ungebunden, kann kurzfristig auf Auftragsschwankungen und wirtschaftliche Veränderungen reagieren und muss sich nicht auf bestimmte Personen auf Dauer festlegen. Besonders, wenn die Firma die Mitarbeiter kaum kennt und in datensensiblen Bereichen wie bspw. in Banken gearbeitet wird, hat sie die Möglichkeit, sich zu schützen, indem sie die Mitarbeiter nicht sofort an das Unternehmen mit allen Rechten bindet. Der Mitarbeiter kann ausserdem erst in einer Probezeit getestet werden, womit geschaut wird, ob er in die Firma passt und ob er die Leistungserwartungen erfüllen kann.
Auch der Arbeitnehmer kann Vorteile aus einem befristeten Arbeitsvertrag ziehen. Er kann dies bspw. als Einstiegshilfe in einen neuen oder bereits erlernten Beruf nehmen und hat die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln. Ein weiterer Vorteil, die Flexibilität, ermöglicht es, die Arbeit mit anderen Tätigkeiten zu kombinieren und sich nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten sowie späteren Projekten umzusehen und zu planen.
Ebenso ist der Zeitpunkt und die Dauer des Arbeitseinsatzes frei wählbar. Gerade aufgrund der kurzen Zeitspanne, die rechtlich maximal zwei jahre betragen darf, stellt sich die Möglickeit, sich auszuprobieren und zu schauen, in welche Richtung die spätere Karriere gehen soll.
Zum Problem werden diese Verträge, wenn junge, gut ausgebildete Arbeitskräfte keine Festanstellung in Aussicht gestellt bekommen und sich jederzeit austauschbar und nicht wertgeschätzt fühlen. Frauen sind davon stärker betroffen, da oft befürchtet wird, sie könnten durch eine Schwangerschaft oder Elternzeit wegfallen.
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